Gewaltstraftaten werden gesellschaftlich scharf verurteilt und bestraft. Zwischen Bestrafung und Rehabilitation besteht aber ein komplexes Spannungsfeld. Besonders Schuld und Scham beeinflussen, wie Täter*innen mit ihrer Tat umgehen. Der Text beleuchtet, wann moralische Verurteilung Veränderung fördert – und wann sie ihr entgegensteht.
B ereits seit es Zeugnisse der Menschheit gibt, verurteilen wir Gewalttaten auf das Schärfste. Das aus gutem Grunde, denn Gewalt richtet sich direkt gegen unsere Verfassungs- sowie Menschenrechte: Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit (Art. 10 Abs. 2 BV), die Menschenwürde (Art. 7 BV) sowie das Recht auf Leben (Art. 10 Abs. 1 BV). Solche Gebote fand man in dieser oder ähnlicher Weise in vielen vergangenen Kulturen. Diese Erkenntnis führte in der Psychologie zu der Annahme, dass Menschen moralische Dispositionen besitzen, die das Verurteilen von Gewalttaten als festen Bestandteil ihrer Moral verankern (Haidt & Joseph, 2004). Kein Wunder also, dass Personen, die von diesen Normen und Regeln abweichen, bereits seit genau so langer Zeit bestraft werden.
«Wer Menschenblut vergiesst, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden; denn nach dem Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.»
Tatsächlich wird diese Straflust mindestens ebenso lange und kulturübergreifend in Gesellschaften gefunden, wie die moralischen Prinzipien, in deren Name gestraft wird, man denke beispielsweise an das christliche Abendland. Es gibt viele Gründe um zu Strafen, allem voran die Vergeltung sowie Sühne an und Schuldausgleich durch die Straftäter*innen. Andere Strafzwecke sind das Reintegrieren in die Gesellschaft sowie die Verringerung der Rückfallwahrscheinlichkeit.
Strafzwecke können in zwei Kategorien aufgeteilt werden: Absolute Strafzwecke sind reaktiv; es wird aus Gründen wie Vergeltung, Sühne sowie Schuldausgleich gestraft. Die relativen Strafzwecke hingegen sind zukunftsgerichtet und Rückfallprävention sowie Integration stehen im Vordergrund.
Schuld und Scham sind moralische Emotionen, die meist durch Selbstreflexion hervorgerufen werden. Schuld ist eine Emotion, welche eher auf unser globales, gesamtes Selbstbild bezogen ist, während Scham sich auf spezifische Verhaltensweisen oder Taten bezieht. Die Emotionen haben daher häufig andere Auswirkungen: Scham führt zu Reflexion und Veränderungen, während Schuld eher mit Leiden und Stillstand assoziiert ist (Mottershead et al., 2024).
Unsere Gesellschaft hat seit jeher eine enorm ausgeprägte Straflust, obwohl die Höhe der Strafe empirisch gesehen keine Effekte auf begangene Delikte zu haben scheint (Hirtenlehner, 2020). Da wir dennoch Strafen deutlich stärker priorisieren, anstatt die Rehabilitierung von Gewalttäter*innen zu explorieren, hat vermutlich stark dazu beigetragen, dass Straftäter*innen-Populationen untererforscht sind (Gilligan, 2020). Die gängige Einstellung im westlichen Kulturkreis zu Gewalttäter*innen ist, dass diese bestraft, nicht verstanden werden sollten (Jovanović et al., 2022). Dennoch kann aus der Erforschung von Delinquenten deutlich mehr für die Rückfallprävention und Integration gelernt werden, beispielsweise über die zwei moralischen Emotionen: Schuld und Scham.

Schuld, Scham und ihre Auswirkungen
Die Emotionen Schuld und Scham sind eng mit Täter*innen verbunden. Man denke an das Schuldeingeständnis vor Gericht, welches dann zur Verurteilung führt oder den Ausruf, dass sie sich für ihre Tat schämen sollen. Die Emotionen sind also eng mit unseren Moralvorstellungen verknüpft: Während beide Emotionen sehr unangenehm sind, wird die Scham generell als schmerzhaftere der beiden angesehen, da sie das ganze Selbstbild einer Person erschüttern kann. Das Selbstbild beziehungsweise sich selbst zu ändern ist sehr schwierig, weswegen die entstandene Diskrepanz zu Leidensdruck führt. Scham ist daher assoziiert mit erhöhter Vermeidung, Dissoziation und Leugnung sowie verringertem emotionalem Ausdruck und Hilfesuchverhalten (Gilbert & Procter, 2006; Tracy & Robins, 2006). Scham scheint somit der Rehabilitation der Täter*innen eher im Wege zu stehen, da auf sie Gefühle der Wertlosigkeit, der Machtlosigkeit und Selbstverletzungsverhalten folgen (Mottershead et al., 2024). Schuld hingegen scheint eine deutlich adaptivere Emotion zu sein, die Selbstreflexion und Wiedergutmachungsversuche zur Folge haben kann und daher Veränderungen in den Täter*innen hervorruft (Carnì et al., 2013; Dempsey, 2017; Silfver, 2007). Idealerweise würde man also, wenn man die Rehabilitation der Täter*innen zum Ziel hat, Schuld hervorrufen und Scham mindern. Obwohl nur eine der beiden Emotionen, nämlich die Schuld, positiv mit Rehabilitationsmassen assoziiert ist, wird in der Kriminalistik häufig nicht zwischen ihnen unterschieden (vgl. Tibbetts, 2003); und im Volksmund wird die Scham auch immer wieder gefordert (Gamp & Zihlmann, 2026).
«It makes you feel that you don’t deserve help. You don’t deserve to have a life … to move on … At the time I didn’t feel I deserved to be any better.»
Wie fühlt es sich für die Gewaltstraftäter*innen an?
Ein konsistenter Literaturbefund ist, dass viele Gewalttäter*innen emotional stark mit den Folgen ihrer Straftaten zu kämpfen haben. Sie entwickeln ausserdem häufig ein negatives Selbstbild, welches eine Barriere sich selbst zu verzeihen darstellt (Mottershead et al., 2024). Das Überkommen von Scham und das Konstruieren eines neuen, positiven Selbstbildes reduziert Rückfälle (Stevens, 2012) und fördert soziale Inklusion sowie die Selbstregulation (Ferrito et al., 2020). Die Gewalttäter*innen empfinden in der Tendenz mehr Scham, wenn die Opfer dem*der Täter*in näher waren, sowie wenn die Tat brutaler war. Besonders hoch sind Schuldgefühle ausserdem bei Partnerschaftsgewalt, sowie bei Sexualdelikten. Das Bild bei Sexualdelikten könnte jedoch verzerrt sein, da die Täter*innen häufig bereits vorher ein negatives Selbstbild sowie Attributionen haben, was auch zur Tat beizutragen scheint (Mottershead et al., 2024). Die Tat lässt ausserdem viele Gewalttäter*innen über die Schuld hinaus nicht los: In einer Studie berichteten 46% von Flashbacks und 6% erfüllten die Kriterien für eine Post-Traumatische-Belastungs-Störung (PTBS) die durch die eigenen Tat entstanden ist (Evans et al., 2007).
«If I had watched somebody stab my partner, I would be traumatized and nobody would be surprised by that … I suppose to make sense and to accept that I can be traumatized by it now, I have to view it like that because otherwise the guilt kicks back in and the how dare you feel bad about it.»
Der Umgang mit den eigenen Taten ist häufig also sehr schwer und die auferlegte Strafe kann bei der Integration der Tat in das Selbstbild helfen:
«Punishment is the only thing that has actually made me able to think, right OK, I’ve suffered enough.»
Die Vorgänge in der Psyche der Täter*innen sind also insgesamt komplex und erfordern eine entsprechend ebenso komplexe Auseinandersetzung mit diesen. Nur dann können wir uns in unserer Gesellschaft auf einen Umgang mit Gewaltstraftäter*innen einigen, der auch unseren gemeinschaftlichen Zielen gerecht wird. Wieso also strafen wir, was löst dies bei den Betroffenen aus und was erreichen wir damit?























